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Fördermittel Lastenräder

Fördermittel Lastenräder

Zuwendungen zur Förderung von in Sachsen-​ Anhalt genutzten Lastenrädern

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/verkehrswesen/foerderung-von-in-sachsen-anhalt-genutzten-lastenraedern/

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuanschaffung von in Sachsen-​Anhalt genutzten fabrikneuen Lastenrädern sowie elektrisch unterstützten fabrikneuen Lastenrädern (Lastenpedelecs) durch Privatpersonen, KMUs, Vereine, Verbände und Kommunen. Die Lastenräder und Lastenpedelecs können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-​Zuladung von mindestens 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) ermöglichen und damit mehr Ladevolumen beziehungsweise mehr Ladegewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können.

Was wird nicht gefördert?
Nicht zuwendungsfähig sind S-​Pedelecs, E-​Bikes, gebrauchte oder überwiegend aus gebrauchten Teilen gebaute Lastenräder oder Lastenpedelecs sowie Prototypen.

Zweck der Zuwendung
Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, Lastentransporte vom motorisierten Kraftfahrzeugverkehr auf Lastenräder und elektrisch unterstützte Lastenräder zur Verbesserung der Lebens-​, Umfeld-​ und Umweltqualität sowie zur Stärkung innovativer Anwendungen im Verkehrsbereich zu verlagern.

Förderrichtlinien
Das Land Sachsen-​Anhalt gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Lastenrädern, RdErl. des MLV vom 01.04.2020 - 37.3-​06513, veröffentlicht im MBl. LSA, Nr. 14/2020, S. 129

RdErl_Richtlinie_Lastenraeder.pdf
Download der Datei RdErl_Richtlinie_Lastenraeder.pdf
Fördervoraussetzungen, u.a.
mit der Beschaffung darf noch nicht begonnen worden sein
Lastenräder und Lastenpedelecs müssen in Sachsen-​Anhalt genutzt werden
Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der notwendigen Daten
Fördersatz
Privatpersonen

bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer, höchstens jedoch 1.500 Euro für maximal ein Lastenrad oder Lastenpedelec
KMUs, Vereine, Verbände, soziale oder ähnliche Einrichtungen und Kommunen

bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer, höchstens jedoch 1.500 Euro je Lastenrad oder Lastenpedelec
maximal zehn Lastenräder oder Lastenpedelecs 
 

Die beantragte Zuwendung muss im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen (Bagatellgrenze). Doppelförderung und Kumulierung mit anderen Zuwendungen sind nicht zulässig.

Zuwendungsempfänger
Privatpersonen mit erstem Wohnsitz in Sachsen-​Anhalt,
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003, ABI. EU L 124 vom 20.5.2003, S. 36 ff. mit Hauptsitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Sachsen-​Anhalt,
Vereine, Verbände und soziale oder ähnliche Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-​Anhalt
sowie Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-​Anhalt.
Termin der Antragstellung
Anträge sind spätestens bis zum 30.09.2020 zu stellen (Vorliegen des entscheidungsreifen Antrages bei der Bewilligungsbehörde).

Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind mindestens beizufügen:

Produktdatenblätter/Herstellernachweise, aus denen die Nutzlast eindeutig hervorgeht
Erklärung zur Anerkennung der Zweckbindung
Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
bei Privatpersonen

eine Kopie des Lichtbildausweises (Vorder-​ und Rückseite).
Bezüglich der Kopie des Lichtbildausweises wird auf § 20 Abs. 2 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) hingewiesen
bei KMU

ein Nachweis für den Hauptsitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens in Sachsen-​Anhalt sowie die De-​minimis-Erklärung. Der Nachweis für den Hauptsitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens kann erbracht werden durch:
 eine Kopie des Gewerbescheins,
 eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder
 eine Kopie des letzten Steuerbescheids im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit, aus dem hervorgeht, dass Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in Sachsen-​Anhalt erzielt werden
bei Vereinen, Verbänden, sozialen oder ähnliche Einrichtungen

ein Nachweis für den Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-​Anhalt (beispielsweise die Eintragung im Vereinsregister)
bei Kommunen

die Benennung einer Kontaktperson mit entsprechenden Kontaktdaten (Adresse, E- Mail, Telefon)
Formulare für Zuwendungen
Antragsverfahren

Antrag zur Zuwendung 
Merkblatt zum Antrag 
Erklärung zur Zweckbindung 
Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen 
Empfangsbestätigung/Rechtsbehelfsverzicht 
          Bei KMU zusätzlich erforderlich

De- minimis-​ Erklärung 
Informationsblatt zu De- minimis-​ Beihilfen 
Weitere Formulare

Änderungsantrag 
Mittelabruf 
Ansprechpartner
Frau Toth

Tel.: +49 345 514-​1615

E-​Mail

 

Herr Trempler 

Tel.: +49 345 514-​1162

E-​Mail

Hinweise zum Verfahren
Die Zuwendungen werden nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen vergeben. Es gilt der Zeitpunkt des Antragseingangs. Im Falle der Mittelausschöpfung erfolgt bei zeitgleichem Antragseingang ein Losentscheid. Eine Überförderung ist ausgeschlossen.